LAK Bayern und LWB ziehen erste Bilanz zum Entwurf des BayHIG und sehen dringenden
Klärungsbedarf bei Demokratie und Nachhaltigkeit.

Mit der “Vision einer bayerischen Hochschullandschaft 4.0” [1] haben die Landes-ASten-Konferenz
(LAK) Bayern und der Landesverband wissenschaftliches Personal in Bayern (LWB) bereits im
Dezember 2020 ihr Bild einer demokratischen und innovativen Hochschule gezeichnet. Nach
kontroversen Diskussionen um die Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes wurde am
Dienstag, dem 18.05.2021, endlich der Entwurf des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes
veröffentlicht.

Bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung haben sich sowohl Hochschule Bayern e.V. [2] als auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) [3] hoch erfreut über den Entwurf gezeigt.
Die Vertretungen der beiden größten Statusgruppen an den bayerischen Hochschulen zeichnen
jedoch ein differenziertes Bild und konstatieren dem Gesetzesentwurf sowohl Licht als auch
Schatten.

“Es freut uns sehr, dass der Vorschlag des Kaskadenmodells zum Ausbau der Gleichstellung aus
unserer Hochschulvision übernommen wurde. Die neu geschaffenen Ansprechpersonen zum
Schutz vor sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung sind ein großer Schritt in die richtige
Richtung und geben den betroffenen Personen in der Hochschullandschaft ein Stück mehr
Sicherheit.” betont Bernhard Emmer, Sprecher des LWB.

“Auch wurde in dem aktuellen Entwurf endlich Nachhaltigkeit als Aufgabe der Hochschulen
festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Schritt. Allerdings fehlt es an jeglicher struktureller
Verankerung der Nachhaltigkeitsziele im Gesetz wie z.B. eines Nachhaltigkeitsbeauftragten oder
einer bzw. eines Vizepräsident*in für Nachhaltigkeit. Außerdem ist das von vielen Mitgliedern der
Hochschulfamilie erhoffte gesetzliche Bekenntnis zur Klimaneutralität der bayerischen Hochschulen
bis 2030 nicht vorhanden, das durch verbindliche Entwicklungsstufen im Gesetz gestützt werden
muss. Das ist eine vertane Chance für die Hochschule als Innovationstreiber und Vorbildcharakter.”
gibt Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der LAK Bayern, zu verstehen.

“Wir begrüßen besonders die vom Gesetz vorgesehene berufliche und persönliche Weiterbildung –
auch zusammen mit externen Einrichtungen für die Berufspraxis. Sie fördert Talente und unterstützt
den Transfer zwischen Hochschulen und Gesellschaft. Die Verankerung von
Nachwuchsgruppenleitungen, Nachwuchsprofessuren und Tenure-Track-Verfahren schaffen mehr
Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Gerade auch hinsichtlich
Familienfreundlichkeit ist dies ein zukunftsweisender Schritt.” resümiert Bernhard Emmer,
Sprecher des LWB.

“Die Verankerung eines Landesstudierendenrat im Hochschulgesetz, erkennt die langjährige
erfolgreiche und konstruktive Arbeit der LAK Bayern an. Wir begrüßen sehr, dass die Studierenden
so ein gesetzlich verbrieftes Anhörungs- und Vorschlagsrecht gegenüber dem
Wissenschaftsministerium erhalten. Besonders in der noch anhaltenden Pandemie hat sich gezeigt,
wie wichtig eine starke Landesstudierendenvertretung für die Studierenden ist.” sagt Johanna
Weidlich, Sprecherin der LAK Bayern.

Doch trotz dieser positiven Neuerungen für die Studierenden und den wissenschaftlichen Mittelbau
gibt es Punkte, die die Qualität des Gesetzes massiv gefährden. Das neue Hochschulgesetz sieht
kaum effektive Leitplanken vor, um bayernweite Mindeststandards für demokratisch legitimierte
Entscheidungsprozesse an den Hochschulen sicherzustellen. So haben die Studierenden, der
Mittelbau und das wissenschaftsstützende Personal keine fixierten Stimmanteile in den zentralen
Gremien der Hochschulen mehr. Verschärfend kommt hinzu, dass sich wesentliche Aufgaben von
demokratisch legitimierten Gremien wie dem Senat in die exekutive Verantwortung der
Hochschulleitungen verschieben, ohne, dass diese einer angemessenen Kontrolle unterliegt.

“Auch beim Hochschulrat bleibt das Gesetz weniger innovativ als gefordert. Dieses Gremium soll
eigentlich als eine Art Aufsichtsrat der Hochschulleitungen agieren. Die externen Mitglieder, die die
Hälfte des Gremiums ausmachen, werden aber weiterhin alleine von dem bzw. der Präsident*in
vorgeschlagen. Von echten Checks & Balances kann man hier definitiv nicht sprechen.” kritisiert
Paul Thieme, Sprecher der LAK Bayern.

“In diesem Entwurf stecken einige Änderungen, die für alle Statusgruppen an den Hochschulen
einen Fortschritt darstellen. Aber für uns ist auch eins klar: Wirklich innovativ kann eine Hochschule
nur sein, wenn alle Hochschulmitglieder sich wirksam beteiligen können und Demokratie in
effizienten Strukturen aktiv gelebt wird. Weitere Einschnitte in die Hochschuldemokratie, wie sie das
Gesetz vorsieht, lehnen wir entschieden ab.” bekräftigen die Sprecher*innen von LAK Bayern
und LWB.

[1] https://hochschulvision.bayern/

[2] https://www.hochschule-bayern.de/aktuelles/aktuelles-aus-der-bayerischenhochschullandschaft/details/bayerische-hochschulrechtsnovelle/

[3] https://www.vbw-bayern.de/vbw/PresseCenter/Neues-Hochschulgesetz-steigert-internationaleWettbewerbsf%C3%A4higkeit.jsp

Kontakte für Rückfragen:

Landes-ASten-Konferenz Bayern:
Anna-Maria Trinkgeld | sekretariat@lak-bayern.de | 015151383888

Landesverband wissenschaftliches Personal in Bayern
Bernhard Emmer | emmer@physik.uni-muenchen.de | 015201587493

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