Unsere Vision für die zukünftige Entwicklung der Technischen Universität München

Positionspapier zur Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes


Zusammenfassung

Die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) stellt einen entscheidenden Schritt für die Zukunft moderner, bayerischer Hochschulen dar. Jedoch zeigt sich in den durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst veröffentlichten Eckpunkten dieser Reform das Potential für große Rückschritte, insbesondere bei der geschwächten Mitbestimmung aller Interessensgruppen zugunsten einer mächtigeren Hochschulleitung, der stärkeren Erfolgsorientierung, welche die freie Entwicklung der Forschung beeinträchtigen kann, oder auch die unternehmerische Betätigung, welche ebenfalls viele Risiken birgt. Die studentische Vertretung und die Promovierendenvertretung der Technischen Universität München (TUM) positionieren sich daher zu einigen Eckpunkten des zu erlassenden Hochschulinnovationsgesetzes. Unsere wichtigsten Positionen hierbei sind

  • Erarbeitung einer Organisationssatzung unter Beteiligung aller Interessensgruppen
  • Ablehnung von Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland
  • Aufnahme einer handlungsfähigen Landesstudierendenvertretung ins Hochschulinnovationsgesetz
  • Schaffung einer eigenen Statusgruppe für Promovierende
  • Ablehnung der Möglichkeit zur Schaffung von reinen Forschungs- oder Lehrprofessuren
  • Erhaltung der Freiheit von Lehr- und Forschungsinhalten
  • Freistaat Bayern als Dienstherr aller Angestellten
  • Berufungsrecht für Dekan*innen
  • Gewährleistung der Betreuung Promovierender während Gründungsfreisemestern
  • Klares Bekenntnis zur Unterstützung des Studentenwerks München
  • Veröffentlichung jährlicher Nachhaltigkeitsberichte
  • Etablierung inklusiver Sprache im Universitätsalltag.

Im Folgenden werden diese Positionen ausführlich dargestellt.

Die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) stellt einen richtungsweisenden Prozess auf dem Weg in eine innovative, moderne bayerische Hochschullandschaft dar. Vor diesem Hintergrund wurden im Oktober 2020 Eckpunkte zur Gestaltung dieser Hochschulrechtsreform durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht, die die Ausgestaltung des neuen Gesetzesentwurfs lenken. Hierzu haben sich die Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern) und der Landesverband Wissenschaftler in Bayern (LWB) gemeinsam mit der „Vision einer bayerischen Hochschullandschaft 4.0“ positioniert. [1]

Die Studentische Vertretung und die Promovierendenvertretung (Graduate Council) der TUM unterstützen diese gemeinsame Position der LAK Bayern und LWB und möchten gleichzeitig die Gelegenheit nutzen, um eine Vision für die zukünftige Entwicklung der TUM zum Ausdruck zu bringen. Diese weicht in mehreren Aspekten von den Eckpunkten des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst deutlich ab, weshalb wir durchaus Diskussionsbedarf zur Novelle des BayHSchG sehen, wie im Folgenden erläutert wird.


1 Die TUM-Familie – gelebtes Miteinander

1.1 Interne Governance

Die TUM-Familie zeichnet sich durch ihren hohen Zusammenhalt aus. Durch das Teilen der selben Zukunftsvisionen entsteht ein kreativer Geist, der zu dem hohen Maß an Innovation führt, wofür die TUM weltweit bekannt ist. Dieser Zusammenhalt darf nicht durch den Abbau von binnendemokratischen Strukturen gefährdet werden. Der Grundgedanke der vollen Eigenverantwortung, des Neuaufbruchs, der Kontinuität sowie der Entfaltung der universitätseigenen Potentiale kann nur dann zum Erfolg führen, wenn dieser durch alle Mitglieder der Universität mitgestaltet wird. Deshalb müssen in den entscheidungsfassenden Gremien auf allen hierarchischen Ebenen der Universität, die Vertreter*innen der betroffenen Interessensgruppen angemessen stimmberechtigt eingebunden werden. Erst durch die Mitsprache der Studierenden, Promovierenden und Mitarbeiter*innen kann ein gemeinsamer Neuaufbruch zu größeren Erfolgen führen.

1.2 Organisationssatzungen

Deregulierung Die Deregulierung spielt in den Eckpunkten zur Hochschulrechtsreform eine zentrale Rolle. Dieser Gedanke spiegelt sich auch bei der künftigen Gestaltung der Gremienstruktur einer Hochschule wider. So sollen Möglichkeiten zur selbstständigen Bestimmung und Gestaltung der internen Struktur unter Einhaltung eines minimalen gesetzlichen Rahmens eingeräumt werden. Die zukünftige Gremienstruktur soll in einer sogenannten Organisationssatzung festgehalten werden. Da dieser Satzung eine zentrale Rolle in der Internen Governance der Universität zukommt, fordern wir ein klares Bekenntnis aller Entscheidungsträger zur Beteiligung aller Interessensgruppen innerhalb unserer Universität bei der künftigen Erarbeitung und Änderung der Organisationssatzung. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Forderung der LAK Bayern und des LWB nach der Einrichtung eines eigenen Gremiums zur Erarbeitung der Organisationssatzungen:

Für diese überaus bedeutsame Aufgabe ist es in unseren Augen erforderlich ein eigenes Gremium – den Hochschulkonvent – einzurichten. Dieser stellt durch die paritätische Besetzung die Einbindung aller Statusgruppen sicher und verhindert die Majorisierung von Minderheiten. Dies widerspricht auch nicht der verfassungsrechtlich garantierten ProfessorInnenmehrheit bei grundlegenden Entscheidungen über Forschung und Lehre, da der Hochschulkonvent keine dauerhaften Befugnisse in diesen Fragestellungen hat und sich nach dem Erlass der Organisationssatzung auflöst. Für den Beschluss der Organisationssatzung halten wir ein Quorum von zwei Drittel aller Stimmen für notwendig, um hierdurch eine breite Legitimation innerhalb der Hochschule nachweisen zu können und somit die nötige hohe Akzeptanz für die neue Hochschulstruktur zu schaffen. Weiterhin werden verbindliche Leitlinien für die Erstellung der Organisationssatzung benötigt. Diese müssen sich im neuen Bayerischen Hochschulgesetz wiederfinden und so Vertrauen in das neue System schaffen.

Aus „Vision einer Bayerischen Hochschullandschaft 4.0“ [2]

1.3 Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland

Unsere TUM-Familie ist durch ihren internationalen Charakter geprägt. Ausländische Wissenschaftler*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende bereichern unsere Universität und deren Innovationen. Diese Errungenschaft sehen wir durch die mögliche Erhebung von Gebühren für Personen aus dem Nicht-EU-Ausland gefährdet. Die TUM soll weiterhin eine Universität sein, bei der die Förderung talentierter Studierender im Vordergrund steht. Studierende sollen nicht vom Einkommen ihrer Eltern oder von der Verfügbarkeit von Jobs abhängig sein, um ihr Studium finanziell absichern zu können. Deshalb fordern wir eine unmissverständliche Klarstellung, dass es unter keinen Umständen zur Einführung von Studiengebühren oder ähnlichen Zusatzgebühren für Studierende aus dem NichtEU-Ausland kommen wird. Hiervon ausgenommen sind Weiterbildungsstudien und Zertifikate, da sich diese an eine andere Zielgruppe richten. Weiterhin fordern wir, dass keine zusätzlichen Gebühren für Promovierende aus dem Nicht-EU-Ausland für Promotionsmöglichkeiten oder spezielle Angebote der TUM, wie z.B. das Qualifizierungsprogramm der Graduate School, erhoben werden.

Unserer Meinung nach würden beide Fälle die TUM im Streben um die Gewinnung der besten Talente stark zurückwerfen. Außerdem besteht die Sorge einer langsamen Wiedereinführung von Studiengebühren für alle Studierenden an bayerischen Universitäten, welche wir aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit stark ablehnen. Die Entscheidung gegen Studiengebühren bildet einen gesellschaftlichen Konsens zu unserem Bildungssystem ab, der zuletzt durch das Volksbegehren aus dem Jahr 2013 deutlich unterstrichen wurde.

1.4 Landesstudierendenbeirat

Der landesweite Austausch der bayerischen Studierendenvertretungen über die LAK Bayern bringt seit längerer Zeit einen Pool innovativer Ideen hervor. Auch in Zukunft ist die Diskussion fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange der Studierenden notwendig, um die Studienbedingungen in Bayern stetig zu verbessern und Bayern als Bildungsstandort attraktiver zu gestalten.

Die Aufnahme einer Landesstudierendenvertretung in das BayHSchG ist positiv zu bewerten und zeugt von der Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit, welche die bayerischen Studierendenvertretungen schon seit vielen Jahren leisten. Jedoch lässt uns der im Eckpunktepapier gewählte Begriff des „Landesstudierendenbeitrats“ zusammen mit einer Vorgabe zur Zusammensetzung des Vorstandes irritiert zurück, da diese strikten Regelungen dem Prinzip der Deregulierung in anderen Bereichen der Hochschulen widersprechen. Die bayerischen Studierendenvertretungen beweisen seit Jahren in der LandesASten-Konferenz, dass sie zu einer selbstorganisierten, konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit fähig sind. Der Aufbau dieser Struktur ist bereits ohne zusätzlich notwendige gesetzliche Regulierungen gelungen. Wir wünschen uns an dieser Stelle vom Gesetzgeber das nötige Vertrauen, um interne Strukturen und Arbeitsweisen selbst regeln zu können, wie es den Hochschulen als Ganzes ebenso zugetraut wird.

1.5 Promovierende als eigene Statusgruppe

Die Interessen von Promovierenden werden an der TUM aktuell durch eine beratende Stimme in Senat und Hochschulrat vertreten. Während Promovierende mit einem Arbeitsvertrag an der TUM über die Statusgruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen vertreten werden, haben Stipendiat*innen ohne Anstellung an der TUM keine stimmberechtigte Vertretung. Neben dieser Benachteiligung der Promovierenden, welche durch ein Stipendium finanziert werden, sehen wir ein weiteres Problem in der mangelnden Interessensüberschneidung von zeitlich befristet angestellten Promovierenden zu promovierten Angestellten und anderen wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Ein Beispiel hierfür ist das besondere Abhängigkeitsverhältnis der Promovierenden von ihren jeweiligen Betreuer*innen, welches sich durch das Ziel und die Motivation der Promotion an der TUM ergibt. Sowohl Ziel als auch Motivation sind unabhängig von Art und Höhe der Finanzierung der Promotion und einem möglichen Arbeitsverhältnis an der TUM. Eine wirksame Vertretung aller Promovierenden an der TUM kann somit nur durch Schaffung einer eigenen Statusgruppe und einer gewählten, stimmberechtigten Vertretung gewährleistet werden. Um die demokratischen Strukturen an der TUM zu erhalten, könnten Promovierende mit einer Anstellung an der TUM die Möglichkeit erhalten sich zwischen einer Repräsentation als Promovierende oder durch die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen zu entscheiden. Dieses System der Repräsentation wird erfolgreich an vielen Universitäten in Baden-Württemberg angewandt. Wir fordern daher, dass Promovierende in Bayern künftig eine eigene stimmberechtigte Vertretung bilden können und Strukturen für eine landesweite Promovierendenvertretung geschaffen werden.


2 Forschung und Lehre

2.1 Gesamtlehrdeputat, Forschungs- und Lehrprofessuren

Die Digitalisierung der Lehre hat mit dem Beginn der Corona-Pandemie einen großen Aufschwung erhalten. Daher begrüßen wir die Bereitschaft zur Überarbeitung der bisherigen Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV), bei deren Erstellung digitale Lehre noch nicht berücksichtigt wurde. Durch das einzuführende globale Lehrdeputat können die Hochschulen zukünftig selbst über Verteilung und Anrechnung von Lehre entscheiden. Diese gewonnene Freiheit birgt aber auch die Gefahr von Interessens- und Verteilungskonflikten zwischen der Professor*innenschaft und dem akademischen Mittelbau. Deshalb muss ein transparenter und gerechter Verteilungsprozess etabliert werden, der die Gefahr der Abwälzung der Lehrverpflichtung auf Einzelne ausschließt. Die Erarbeitung eines solchen Prozesses sollte durch die Beteiligung aller in der Lehre Involvierten der TUM erfolgen.

Die Ausbildung einer neuen Generation an Wissenschaftler*innen ist eine zentrale Aufgabe aller Hochschulen. Daher sollten Schutzmechanismen geschaffen werden, die eine dauerhafte Freistellung einzelner Dozierender von ihrer Lehrverpflichtung ausschließen. Ebenfalls darf die Qualität der Lehre keinesfalls beschnitten werden. Deshalb sehen wir mit großer Sorge der Verankerung einer Ermäßigung der Lehrverpflichtung zugunsten von Forschungstätigkeit an der TUM entgegen. Eine exzellente Ausbildung ist unserer Meinung nach nur möglich, wenn man von den besten Wissenschaftler*innen lernt und Kontakt und Austausch mit eben diesen pflegt. Einen Rückzug der Forschungsstärksten aus der Lehre bedeutet somit direkt einen Verlust an Qualität und Vielfalt, welcher durch eine Einführung von reinen Forschungs- und Lehrprofessuren weiter verstärkt würde.

2.2 Bewertungskriterien für Forschungsvorhaben

Aus den veröffentlichten Eckpunkten zur Hochschulrechtsreform lässt sich die Forderung nach einer gesteigerten Ergebnisorientierung und erfolgsorientierten Finanzierung der Wissenschaft ableiten. In unseren Augen ist diese Forderung konträr zur Grundidee der Freiheit der Forschung und damit nicht zielführend. Insbesondere die Geistes- und Sozialwissenschaften, aber auch Grundlagenforschung in jedweder Disziplin werden unter solch generellen Leistungskriterien leiden. Wir sehen hier eine Gefährdung ganzer Lehrstühle und Forschungsfelder, sowie künftige Einschränkungen der Studien- und Promotionsschwerpunkte und der Freiheit der Wissenschaft im Allgemeinen.

2.3 Freiheit von Lehrinhalten

Zur Gewährleistung einer vollumfänglichen wissenschaftlichen universitären Ausbildung ist es unerlässlich, dass die Bestimmung von Lehrinhalten weiterhin bei den jeweiligen Fakultäten oder Schools liegt, da gerade unsere exzellenten Forschenden und Lehrenden die notwendige Kenntnis davon haben, was in ihrem Fachgebiet für eine Grundausbildung wichtig ist. Die Inhalte des Studiums an einer Universität, anders als an einer Technischen Hochschule oder Fachhochschule, sollten nicht von Firmen bestimmt und für diese ausgelegt werden, sondern einen sinnvollen Einstieg in die wissenschaftliche Welt ermöglichen.


3 Die TUM als Arbeitgeber

Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse Wir unterstützen das Bestreben nach mehr Eigenverantwortung der Hochschulen und der TUM und erhoffen uns davon mehr Möglichkeiten bei Entfristungen von Stellen in der Wissenschaft und bei Anpassungen von Vergütungen. Jedoch sind wir davon überzeugt, dass der Freistaat Bayern weiterhin der Dienstherr für alle Angestellten der TUM bleiben sollte. Hier schafft die aktuelle Situation Sicherheit und bündelt die verwaltungsintensiven Tätigkeiten an einer Stelle.

Karriereförderung des akademischen Mittelbaus Die vorgeschlagene Erweiterung der Karrierewege findet an der TUM bereits Anwendung, etwa in Form von CareerDesign@TUM als Programm von TUM IL3 oder durch die Angebote von ProLehre. Diese vielfältigen Möglichkeiten der Nachwuchsförderung, welche verschiedene Schritte zur Professur aufzeigen sowie alternative Karrierechancen im akademischen Mittelbau ermöglichen, sind unterstützenswert.

Berufungsverfahren Bezüglich der Erneuerung des Berufungsrechts erscheint es uns bedauerlich, dass die Qualität der Lehre bei Berufungen weiter an Bedeutung verliert. Um neben der Lehre auch die fachliche Kompetenz besser beurteilen zu können, sind wir der Meinung, dass das Berufungsrecht bei der*dem Dekan*in der jeweiligen Fakultät oder School liegen sollte, welche die Stelle besetzen möchte. Hierbei sollten auch die Bedürfnisse aller Interessensgruppen Berücksichtigung finden.


4 Unternehmerische Betätigung

Zukünftig sollen den bayerischen Hochschulen mehr Möglichkeiten der unternehmerischen Betätigung eingeräumt werden. Hierbei sollte man eine differenzierte Betrachtung zwischen der Zusammenarbeit von Hochschule und Wirtschaft, der Möglichkeit von Universitätsangehörigen zur Gründung von Unternehmen und der unternehmerischen Betätigung der Hochschulen als juristische Personen anstreben.

Aber auch die Förderung des unternehmerischen Denkens und Handelns der Hochschulen steht im Fokus. Hier hat die TUM bereits eine Vorreiterrolle eingenommen und unser Handeln wird aufmerksam von einer breiten Öffentlichkeit verfolgt. Das Gewicht dieser Verantwortung sollte jeder Entscheidung in diesem Bereich zugrunde liegen.

Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Eine der zentralen Aufgaben der Hochschulen soll zukünftig der Wissens- und Technologietransfer darstellen. Hierbei wird unter anderem der Mehrwert für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft betont. Um dieses Ziel zu erreichen, ist natürlich eine enge Kooperation mit Unternehmen notwendig. Der Austausch zwischen Wirtschaft und Universität ist erstrebenswert, um den Studierenden auch die nötige Praxiserfahrung für ihr späteres Berufsleben zu vermitteln.

Gründungsfreisemester für Professor*innen Die Ermöglichung von Gründungsfreisemestern kann zur Förderung des Wissens- und Technolgietransfers beitragen. Eine solche Regelung birgt neben den möglichen Interessenskonflikten auch weitere Gefahren, die schon im Vorfeld reguliert werden müssen. So muss die Betreuung Promovierender mit bestehender Betreuungsvereinbarung auch während der Freijahre zur Ausgründung sichergestellt sein. Zum Beispiel könnten Betreuungsvereinbarungen um Verpflichtungsvereinbarungen erweitert werden, in denen Professor*innen bestätigen, dass sie auch während Ausgründungen ihre Promovierende zuverlässig betreuen werden.

Die Hochschule als juristische Person Wie auch LAK Bayern und LWB sehen wir die unternehmerische Betätigung als juristische Person nicht in dem Aufgabenbereich der Hochschulen. Die hieraus entstehenden Interessenskonflikte könnten unserer Meinung nach die Freiheit von Forschung und Lehre gefährden. Mit großer Sorge betrachten wir weiterhin, dass die Haftungsfrage im Falle von unternehmerischen Rückschlägen bisher ungeklärt ist. Bei einer Haftung durch Steuerzahler*innen könnte dies das Ansehen der Universitäten und Fachhochschulen als Einrichtung der Wissenschaft und Bildung massiv beschädigen.


5 Rolle des Studentenwerks München

Auch die bayerischen Studentenwerke sind wesentlich von der Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes betroffen. Durch die unternehmerische Betätigung der Hochschulen wird diesen ermöglicht, Kooperationsverträge mit Drittanbietern abzuschließen. Diese stehen dann in Konkurrenz mit den etablierten Studentenwerken und drängen diese an den Rand des Marktes zurück. Dadurch sehen wir die Bereitstellung einer ausgewogenen, preisgünstigen Hochschulgastronomie und die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in der Metropolregion München stark gefährdet. Ebenfalls könnte das Beratungsangebot des Münchner Studentenwerks eingeschränkt werden. Deshalb wünschen wir uns ein klares Signal der Münchner Hochschulen zur Unterstützung des Studentenwerks München.


6 Unsere Vison für die Zukunft

Um unsere bayerischen Hochschulen fit für die Zukunft zu machen, müssen deren Aufgabenbereiche neu definiert werden. Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung um die Punkte Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Vielfalt, Digitalisierung und Internationalisierung. Um unserer Führungsrolle in der deutschen Universitätslandschaft gerecht zu werden, haben wir schon viel in diesen Bereichen geleistet. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir uns auf unseren bisherigen Erfolgen ausruhen.

So haben wir im letzten Jahr schon viele kleine Schritte auf dem Weg zur klimaneutralen Universität unternommen. Auch um ein gesellschaftliches Zeichen zu setzen, schlagen wir vor, diesen Weg künftig transparenter zu gestalten und unsere Fortschritte in verpflichtenden jährlichen Nachhaltigkeitsberichten zu veröffentlichen.

Weiterhin müssen unsere Bemühungen im Bereich Gleichstellung und Vielfalt intensiviert werden. Dabei müssen auch grundsätzlich Minoritäten, beispielsweise Trans*, PoC und Menschen mit Beeinträchtigungen, gefördert werden, um sie stärker in die Wissenschaft und Forschung einzubinden und unser gesamtgesellschaftliches Potential voll auszuschöpfen.

Auch sollten wir als TUM-Familie zukünftig noch mehr auf inklusive Sprache achten und so einen Beitrag leisten, damit alle Mitglieder der TUM-Familie ein angenehmes und inspirierendes Arbeits- und Studienklima vorfinden.

Abschließend sei gesagt, dass eine solch grundlegende Reform des Hochschulgesetzes Chancen und Risiken zugleich bietet. Ein erfolgreiches, starkes Hochschulgesetz kann nur entstehen, wenn es von allen Mitgliedern der Hochschulen mitgetragen wird. Deshalb wünschen wir uns, dass die Anliegen aller Interessensgruppen bei der Erarbeitung und Implementierung des Hochschulinnovationsgesetzes angemessen berücksichtigt werden.

Wir hoffen mit unserer Vision einen konstruktiven Beitrag zu einer erfolgreichen Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes leisten zu können und freuen uns auf angeregte Diskussionen mit allen Interessierten.

Referenzen:

[1] https://hochschulvision.bayern/

[2] https://hochschulvision.bayern/#organisationssatzung

Quelle: https://www.sv.tum.de/asta/publikationen/pressemitteilungen/2021-02-03-positionspapier-novellierung-des-bayerischen-hochschulgesetzes/